
Neue Verordnung
Aus für Beiß- und Angriffstraining bei Hunden
Sozial- und Gesundheitsminister Rauch hat als eine seiner letzten Amtshandlungen eine Verordnung erlassen, die Privatpersonen untersagt, ihre Hunde im Training auf Menschen zu hetzen. Tierschutzorganisationen, zahlreiche Menschen und die „Krone“ haben dies seit langem gefordert.
Hunde sind Familienmitglieder, Freunde und sie verrichten wertvolle Dienste für die Menschheit. Dass sie im Zuge des Gebrauchshundesportes auf Personen gehetzt werden und sich im sogenannten Schutzärmel oder anderen Körperteilen verbeißen müssen, stößt bei der Bevölkerung seit geraumer Zeit auf Ablehnung. Seit Jahren steht diese Form der Ausbildung in der Kritik. Denn das Bundestierschutzgesetz verbietet bereits ausdrücklich Maßnahmen, die das Aggressivitätspotenzial und/oder die Kampfbereitschaft von Tieren erhöhen.
Gewalt- und Dominanzszenarien haben im Hundetraining nichts verloren!
Die Grundhaltung von Tierfreunden ist klar: Warum soll ein Hund von Privatpersonen zur lebenden Waffe unter dem Deckmantel des Gehorsams ausgebildet werden?
Erfolgreiche Allianz für Tierschutz
Gemeinsam mit Hundetrainern und Tierschutzorganisationen hat sich die „Krone“ für ein Verbot von bissigen Trainingsmethoden eingesetzt. Mit Erfolg!
Ab dem 15. April 2025 ist jegliche Ausbildung von Hunden, die aggressive Verhaltensweisen wie Beißen oder Angriffsverhalten fördert, verboten. Eine entsprechende Novelle der Hundeausbildungsverordnung soll verhindern, dass Hunde von ihrem Halter sowie beim Training absichtlich scharf gemacht werden und dadurch zur Gefahr für ihre Umwelt werden.
„Dass Bundesminister Rauch nun Trainingsmethoden, bei denen Hunde auf Angriffe gegen Menschen gedrillt werden, verbietet, ist ein absoluter Erfolg für den Tierschutz“ so die Reaktion der Tierschutz-Allianz zu der Vier Pfoten, Verein „Freunde der Tierecke“, Gut Aiderbichl, Pro Tier, TierQuarTier Wien, Tierschutz Austria, TSV NÖ, VGT, Verein Pfotenhilfe, Tierschutzombudsstelle Wien, gehören.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Diensthunde (Polizei, Bundesheer, Bergrettung, Zollbehörde) dürfen weiterhin ausgebildet werden. Auch das Spielen mit Seilen, Bällen oder Frisbees bleibt erlaubt – solange es
nicht als Beißtraining missbraucht wird. Bereits begonnene Ausbildungen, die in den letzten sechs Monaten vor Inkrafttreten der Verordnung gestartet wurden, dürfen nur noch in
einem eingeschränkten Rahmen weitergeführt werden – ohne weiteres Beißtraining. Spätestens bis 1. September 2025 müssen sie abgeschlossen sein.
Klare Botschaft
Tierschutzminister Johannes Rauch sieht in der neuen Regelung einen wichtigen Schritt: „Ich bin überzeugt, dass ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings den Tieren und allen
Menschen in unserem Land zugutekommt.“ Zudem betont er: „Eine Aufhebung des
Verbots entspricht einer Mitschuld an möglichen weiteren Opfern von Beißattacken und unnötigem Tierleid!“
Eine starke Aussage, die wohl als Warnschuss für die kommende Regierung gedacht ist. . .
Quelle https://www.krone.at/3708028